Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
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Anliegerbescheinigung
Ansprechpartner/in
Herr Detlef Kant | |
Gemeinde Zetel "Rathaus" Ohrbült 1 26340 Zetel Telefon: 04453 935-215 Telefax: 04453 935-277 E-Mail: kant@zetel.de |