Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
Hauptinhalt
Sie sind hier:
Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
Ansprechpartner/in beim Landkreis Friesland
Herr J. Eden | |
Amt / Bereich Fachbereich Umwelt Kreisamt, Zimmer 505 // 3. OG Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-5050 Telefax: 04461 919-7761 E-Mail: j.eden@friesland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.