Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mir Kraftfahrzeugen über 3,5 to durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.
Für die Weiterbildung (35 Stunden, in der Regel 5 Module zu je 7 Stunden)
- nach der Grundqualifikation bzw.
- für sogenannte „Besitzständler“, die bereitslänger im Besitz einer Fahrerlaubnis sind
ist eine entsprechende Bescheinigung durch die Weiterbildungsbetriebe bzw. -institute (u. a. Fahrschulen o. ä. auszustellen.
Diese Bescheinigungen müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation bzw. Weiterbildung in Ihren Führerschein einträgt. Hierfür wird ein neuer Führerschein bestellt.
Sollte der Antragsteller noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig die Fahrerlaubnis umzustellen, siehe „Umstellung eines alten Führerscheines".