Beurkundungen
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur des Landkreises Friesland bietet Ihnen folgende Möglichkeiten zur Beurkundung in unterhaltsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten:
- Vaterschaftanerkennung (auch schon vor Geburt)
- Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft durch die Mutter des Kindes (auch schon vor Geburt)
- Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind bis zum 21. Lebensjahr
- Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem das Kind betreuenden Elternteil
- Beurkundung der gemeinsamen Sorge für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind (auch schon vor Geburt)
- Mutterschaftsanerkennung, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. bei Auslandsberührung
- Bereiterklärung von Adoptivbewerbern zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
- Widerruf der Einwilligung eines Kindes ab 14 Jahre in die beabsichtigte Adoption
- Erklärung des Vaters auf Verzicht der Übertragung des Sorgerechts bei vorgesehener Adoption eines Kindes
- Erklärung über Einwendungen im „Vereinfachten Beschlussverfahren" aufzunehmen
- Soweit nicht der Ehemann der Vater eines in der Ehezeit geborenen Kindes ist und sich sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau und der leibliche, tatsächliche Vater über die wirkliche Vaterschaft einig sind, kann durch Beurkundung der jeweiligen entsprechenden Erklärungen festgestellt werden, dass das Kind nicht das eheliche Kind ist, soweit der Scheidungsantrag bereits bei Gericht anhängig ist. Diese Feststellung wird dann bei Rechtskraft der Scheidung wirksam.
Eine Beurkundung ist bei jedem Jugendamt, also auch beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur möglich.
Eine Beurkundung ist nur möglich, wenn die Person, die beurkunden möchte, sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Beurkundungen beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur sind in Jever im Kreisamt und in Varel im Dienstleistungszentrum möglich.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, an Ihrem Wohnort Beurkundungen durch die zuständigen Standesämter und Amtsgerichte vornehmen zu lassen. Bestimmte Beurkundungen sind jedoch nur den Urkundspersonen des Jugendamtes oder den Notaren vorbehalten. Es ist daher zu empfehlen, sich telefonisch darüber zu informieren, wo welche Beurkundung für Sie am günstigsten durchzuführen ist.
Für eine Beurkundung beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur des Landkreises Friesland wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.