Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.
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Sie sind hier:
Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Friesland
Herr T. Hinrichs | |
Amt / Bereich Fachbereich Straßenverkehr (Leitung) Straßenverkehrsamt, Zimmer 26 // EG Am Bullhamm 13 26441 Jever Telefon: 04461 919-8710 Telefax: 04461 919-8800 E-Mail: t.hinrichs@friesland.de
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An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.
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