Seit 2007 dürfen in durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" ausgewiesenen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.
Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.
Die Plaketten in den Farben Rot (Stufe2), Gelb (Stufe 3) und Grün (Stufe 4) entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe. Inzwischen haben die roten und gelben Plaketten kaum noch Bedeutung, Umweltzonen erlauben i.d.R. nur noch Fahrzeuge, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind.
Die "blaue" Plakette (Stufe 5) wurde vom Gesetzgeber bisher nicht eingeführt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der blauen "E-Plakette" mit denen ausländische Fahrzeuge als Elektrofahrzeug gekennzeichnet werden können. (Infos zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen finden Sie hier...)
Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
- zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
- Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen