Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
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Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ![]() Röverskamp 5 26203 Wardenburg Telefon: 0441 570-26-0 Telefax: 0441 570-26-179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: http://www.laves.niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Rechtsgrundlage
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)