Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
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Handwerksrolle Eintragung
Externe Ansprechpartner/in
Handwerkskammer Oldenburg ![]() Theaterwall 32 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 232-0 Telefax: 0441 232-218 E-Mail: info@hwk-oldenburg.deHomepage: http://www.hwk-oldenburg.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.