Wer die Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis.
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Hebammen und Entbindungspfleger
Ansprechpartner/in beim Landkreis Friesland
Frau A. Lauterbach | |
Amt / Bereich Fachbereich Gesundheitswesen Dienstleistungszentrum Landkreis Friesland (Varel), Zimmer 1.48 // 1. OG Karl-Nieraad-Straße 1 26316 Varel Telefon: 04451 953530 Telefax: 04461 9198820 E-Mail: a.lauterbach@friesland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Meldepflicht besteht bei der unteren Gesundheitsbehörde (bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten), in deren Bereich sich die Hebamme beruflich niedergelassen hat.
So erreichen Sie uns:
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen
Beethovenstraße 1
26441 Jever
Fax: 04461/919-8323
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Erstmeldungen ist die Vorlage der Erlaubnisurkunde (beglaubigte Kopie) erforderlich (ebenso beim Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unteren Gesundheitsbehörde).
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldefpflichten für Hebammen und Entbindungspfleger in Niedersachsen
Der Meldebogen sollte bei Erst- und Änderungsmeldung unverzüglich vorgelegt werden.
Die jährliche Meldung sollte bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres für das vorangegangene Jahr erfolgen, um die Meldedaten rechtzeitig in den fakultativen Berichtsteil der Jahresstatistik der unteren Gesundheitsbehörden einfließen lassen zu können.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Beruf der Hebamme und Entbindungspflegers (Hebammengesetz)
- § 7 des Nds. Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)
Anträge / Formulare
Wo erhalte ich den Meldebogen?
Bei den unteren Gesundheitsbehörden oder im Internet über die Homepage des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS).
www.ms.niedersachsen.de
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