Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
- Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
- Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
- Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
- bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
- Veranstaltung eines Wochenmarktes
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
Beispiele für Märkte, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen bzw. von den Städten Varel und Schortens selber bearbeitet werden, sind große Jahrmärkte (Altstadtfest Jever, Zeteler Markt etc.), Spezialmärkte wie z.B. Flohmärkte und Messen.
Die Gemeinden sind selber für folgendes zuständig:
-
Festsetzung von Volksfesten nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz, von der Festsetzung abweichende Regelungen der Zeit, der Öffnungszeiten und des Platzes in dringenden Fällen (kleinere Volksfeste wie Schützen- oder Straßenfeste)
- Festsetzung von Wochenmärkten nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz
Die Ansprechpartner der Gemeinden finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.