Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
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Ortsrecht
Ansprechpartner/in
Herr Bernd Hoinke | |
Erster Gemeinderat (Allgemeiner Vertreter d. Bürgermeisters)Gemeinde Zetel "Rathaus" Ohrbült 1 26340 Zetel Telefon: 04453 935-226 Telefax: 04453 935-277 E-Mail: hoinke@zetel.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.