Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht.
Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen.
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen oder Omnibusverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung, für grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen darüber hinaus eine Gemeinschaftslizenz.
Im Taxenverkehr gibt es die Besonderheiten der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; Einzelheiten hat der Landkreis Friesland in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen im Landkreis Friesland (siehe Taxiordnung) sowie der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Friesland (siehe Tarife) geregelt.
Im Taxenverkehr darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Ein Kriterium zur Beurteilung ist unter anderem die vorhandene Taxendichte.
Informationen zum Genehmigungsverfahren Taxi, Mietwagen (Merkblatt der IHK)
Informationen zum Genehmigungsverfahren Omnibus (Merkblatt der IHK)