Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung oder Behinderung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn Zwang nicht zu vermeiden ist, wird dies so schonend und so sicher wie möglich gestaltet. Betroffene sollen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.
Gleiches gilt für die oft mit einer Zwangseinweisung einhergehende Zwangsbehandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.
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Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
Ansprechpartner/in
Landkreis Friesland | |
Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-0 Telefax: 04461 919-8880 E-Mail: landkreis@friesland.deHomepage: www.friesland.de | Sprechzeiten der Verwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Was sollte ich noch wissen?
Im Falle einer zwangsweisen Unterbringung werden die Betroffenen aus dem Landkreis Friesland ins Klinikum Wilhelmshaven eingewiesen.