Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde von Finanzanlagenvermittlerinnen/Finanzvermittlern und Finanzanlagenberaterinnen/Finanzanlagenberatern vor der zuständigen Stelle, stellt diese anschließend eine Bescheinigung aus.
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Sachkundeprüfung zum Vermitteln und Beraten von Finanzanlagen Bescheinigung
Externe Ansprechpartner/in
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer ![]() Moslestraße 6 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 2220-0 Telefax: 0441 2220-111 E-Mail: info@oldenburg.ihk.deHomepage: www.ihk-oldenburg.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.