Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit dem Schulamt, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.
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Schulverweigerung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Friesland
Frau D. Baumbach | |
Amt / Bereich Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur Kreisamt, Zimmer 344 // 1. OG Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-3440 Telefax: 04461 919-7700 E-Mail: d.baumbach@friesland.de | |
Frau M. Kudraß | |
Amt / Bereich Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur Kreisamt, Zimmer 347 // 1. OG Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-3470 Telefax: 04461 919-7700 E-Mail: m.kudrass@friesland.de |