Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des tierärztlichen Berufes für Tierärzte/Tierärztinnen aus EU-Mitgliedstaaten ohne Approbation muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
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Vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ohne Approbation: Anzeige
Externe Ansprechpartner/in
Tierärztekammer Niedersachsen ![]() Fichtestraße 13 30625 Hannover Telefon: 0511 555091 Telefax: 0511 550297 E-Mail: mail@tknds.deHomepage: www.tknds.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor der ersten Dienstleitungserbringung eine Meldung an die zuständige Stelle erstatten bzw. unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung, wenn eine vorherige Meldung wegen der Dringlichkeit des Tätigwerdens nicht möglich war. Die Meldung ist einmal jährlich zu erneuern.